Zu Ihrer Kenntnis der Beschluss des Bundesrates vom 15.2.2019 (pdf) zur
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Investitionsbank: Ein sauberer Planet für alle - Eine Europäische strategische, langfristige Vision für eine wohlhabende, moderne, wettbewerbsfähige und klimaneutrale Wirtschaft COM(2018) 773 final (pdf)

Bitte beachten Sie dort insbesonders auf der Seite 3 die Nummer 8, dort lautet es: 
Der Bundesrat sieht – wie bei Schwertransporten – bislang wenig Alternativen, land- und forstwirtschaftliche Zugleistung durch Elektrifizierung zu dekarbonisieren. Im Sinne der auch in der Mitteilung verfolgten regionalen Kreislaufwirtschaft hält er den Einsatz von Biokraftstoffen im Sektor Land- und Forstwirtschaft weiterhin für geeignet, leistbar und sinnvoll. Er bittet daher die Bundesregierung, die Steuerentlastung reiner Biokraftstoffe für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft nach § 57 Absatz 5 Nummer 2 des Energiesteuergesetzes über das Jahr 2020 hinaus weiter zu ermöglichen. 

Damit greift der Bundesrat eine zentrale Forderung unseres gemeinsamen Positionspapiers „Klimaschutz in der Land- und Forstwirtschaft mit Biokraftstoffen (pdf) vom Januar 2019 auf.

Lesen Sie auch die Pressemitteilung der UFOP (pdf) zum obigen Thema.
 

(Bildquelle: Bundesrat)